
Was macht ihn aus, den naturnahen Garten?
Der Bioland e.V. und Naturgarten e.V. haben in einer gemeinsam entwickelten Richtlinie (Bioland Richtlinie: Positivliste) Kriterien für einen naturnahen Garten entwickelt.
So sollen mindestens 60% einheimische Wildpflanzen in einem naturnahen Garten wachsen. Nun kann man sich natürlich darüber streiten, was eigentlich heimisch ist, denn irgendwie ist ja alles einmal eingeflogen, so zum Beispiel unser geliebter Apfel.
Eine Gegenüberstellung der Richtlinien von Bioland und EG-Öko-Verordnung (Bio-Siegel) zeigt wino-biolandbau.de in Form einer Vergleichstabelle.
Aber man kann sich ja mal Gedanken über den eigenen Garten machen und überlegen, etwas offensichtlich Exotisches gegen ein hübsches, einfaches, einheimisches Wildgewächs einzutauschen. Die Richtlinie von Bioland e.V. und Naturgarten e.V. verlangt, auf invasive Pflanzenarten (nach der aktuelle Liste des Bundesamtes für Naturschutz BfN), auf gentechnisch verändertes Saatgut und Pflanzgut oder Pflanzen (die durch Kombinations-, Heterosis-Hybrid-, Mutationszüchtung oder mit Hilfe der Gentechnik gezüchtet wurden) und auf Pflanzenbehandlungsmittel, Dünger und Bodenverbesserungsmittel zu verzichten.
Für die Gartengestaltung zum Einsatz kommen sollen hingegen Natursteine aus Mitteleuropa, d.h. keine Steine aus Übersee und ausschließlich mitteleuropäische Holzarten (z.B. Lärche, Eiche, Buche, Robinie, Douglasie, Edelkastanie), d.h. keine Tropenhölzer. Außerdem soll man auf Holzschutzmittel mit biozider Wirkung, kesseldruckimprägniertes Holz und PVC-haltige Neumaterialien verzichten.
Wer gerade dabei ist, neue Samen- und Pflanzenkataloge zu wälzen und/oder seinen Garten umgestalten möchte, kann versuchen, die obigen Kriterien zu berücksichtigen.