Landwirtschaft nur ohne Gentechnik!

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Loading... Gebrutzelt am Freitag, 2. März 2012, und eingepflanzt in: Blumen & Pflanzen

Für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion!

Website BVerfG

Landwirt muss gentechnisch veränderte Pflanzen auch bei Unkenntnis der Verunreinigung des Saatguts vernichten
Mit Urteil vom 29. Februar 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu beenden und der herbeigeführte gesetzeswidrige Zustand zu beseitigen ist. Der klagende Landwirt aus Niedersachsen gab an, von der gentechnischen Verunreinigung des Raps-Saatguts nichts gewusst zu haben. Zwar ergab eine vom Erzeuger veranlasste Untersuchung des Saatguts keine Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen. Eine spätere amtliche Analyse ergab jedoch gegenteilige Ergebnisse: Der weitere Anbau der gentechnisch manipulierten Pflanzen sei zu unterlassen und die Felder umzupflügen. Gegen diese höchstrichterliche Entscheidung konnte sich der klagende Landwirt auch in letzter Instanz nicht durchsetzen.

Wäre die Entscheidung zu Gunsten des Landwirts gefallen, dürfte ab sofort auf Deutschlands Äckern gentechnisch verunreinigtes Saatgut ausgebracht werden und zwar für jede denkbare Pflanze, egal ob Raps, Weizen oder Kartoffeln. Die Folge wäre, dass sich diese Pflanzen unkontrolliert vermehren und ausbreiten und in unsere Nahrungskette gelangen.

Für gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion!

Weitere Informationen zum Thema:
Pressestelle Bundesverwaltungsgericht
Hintergrundinformation BUND (PDF)

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